SelbständigkeitDie Definition der Selbstständigkeit (auch Selbständigkeit) wird aus § 7 Abs. 1 des vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IV) hergeleitet. Dieser enthält Begriffsbestimmungen, die eine Abgrenzung der selbstständigen Tätigkeit zur abhängigen Beschäftigung ermöglichen. Die Aufnahme einer selbstständigen Arbeit wird auch als Existenzgründung bezeichnet. Entspricht eine als selbstständig gemeldete Arbeit den Merkmalen der abhängigen Arbeit spricht man von Scheinselbstständigkeit. Selbstständige sind definiert als Personen, die alleinige oder gemeinsame Eigentümer eines Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind, in dem sie arbeiten. Die Vergütung für selbstständige Arbeit ist das Selbstständigeneinkommen. Zu den Selbstständigen gehören u.a. auch die mithelfenden Familienangehörigen.
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