RechtsanwaltRechtsanwälte haben die Aufgabe, den Rechtsstaat zu sichern und rechtliche Angelegenheiten von Bürgern so zu regeln, dass Rechtsverletzungen und -missachtungen gar nicht erst entstehen oder auf dem kürzesten und sichersten Wege aus der Welt geschafft werden. Grundsätzlich ist jeder befugt, sich anwaltlichen Beistandes zu bedienen. Anwälte bedürfen der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk sie sich niederlassen wollen, und sind bei Gericht in die Rechtsanwaltsliste einzutragen. Im Diensteid vor dem Gericht, bei dem sie zugelassen sind, müssen sich Rechtsanwälte verpflichten, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwaltes gewissenhaft zu erfüllen (§ 26 BRAO). Vornehmlichste Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist, Rechtsuchende über die für ihr Rechtsproblem zuständigen Rechtsvorschriften aufzuklären und zu gewährleisten, dass die Beweissicherung als wichtigste Voraussetzung für jeglichen Rechtserfolg beachtet wird.
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