Leasing Leasing
Leasing (von engl. to lease = „mieten, pachten“) ist eine Finanzierungsform, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird.

Leasingverträge haben ähnlichen Charakter wie Mietverträge. Von der Miete unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache, dass die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer überwälzt wird. Dies geschieht im Austausch gegen die Abtretung der Kaufrechte seitens des Leasinggebers und die Finanzierungsfunktion (Vollamortisation) beim Leasing. Der Leasinggeber trägt hierbei die Sach- und Preisgefahr. Leasingverträge sind somit 'atypische' Mietverträge.

Beim Leasing unterscheidet man Finance-Leasing und das Operate-Leasing.

Nach Ende des Leasingvertrags geht das Leasinggut an den Leasinggeber zurück oder wird an den Leasingnehmer oder einen Dritten veräußert.

Das Klientel von Leasingfirmen besteht hauptsächlich aus Gewerbetreibenden, eine Ausdehnung auf Privatkunden ist jedoch zu beobachten - besonders im Bereich des KFZ-Leasing.

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