Immobilien-DarlehenEine Hypothek („Unterpfand“) ist ein beschränktes, dingliches Recht an einem Grundstück. Sie erlaubt es dem Hypothekengläubiger sich aus dem Grundstück durch dessen Verwertung zu befriedigen. Die Hypothek zählt damit zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt. Umgangssprachlich wird daher häufig nicht nur das Grundpfandrecht, sondern auch das damit verbundene Darlehen als Hypothek bezeichnet. Die Hypothek entsteht durch Einigung (vergleiche § 873 Abs.1 BGB) zwischen dem Eigentümer und dem Inhaber der persönlichen Forderung und Eintragung (vergleiche §§ 873, 1115 Abs.1 BGB) der Hypothek in das Grundbuch. Es liegt ihr in der Regel ein Immobilien-Darlehen zugrunde.
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