Apotheken Apotheken
Das Wort Apotheke stammt aus dem Griechischen, bedeutet wörtlich nur "Abstellraum" und wurde in Klöstern für den Raum (lat. gespr.: "apotheca") benutzt, der zur Aufbewahrung von Heilkräutern verwendet wurde.

Gesetzlicher Auftrag der Apotheke ist es, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Deshalb darf die Apotheke nur von einem staatlich geprüften Apotheker geführt werden. Eine Ausnahme kann nur für den Zeitraum von vier Wochen pro Jahr gemacht werden. Ist der Apotheker für diesen Zeitraum abwesend (z.B. Krankheit oder Urlaub), kann er von einem Pharmazieingenieur oder Apothekerassistenten vertreten werden. Ist er länger abwesend, muss ihn ein Apotheker vertreten.

Ein Sonderfall ist die tierärztliche Hausapotheke. Dabei handelt es sich lediglich um Abgabestellen.

Da es sich bei Medikamenten um Waren besonderer Art handelt, die oft Erklärung und Beratung im besonderem Ausmaß verlangen, dürfen sie nur in Apotheken und nur von pharmazeutischen Personal (Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazie-Ingenieure und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), letztere unter Aufsicht des Apothekers) verkauft werden.

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